Energierecht
Das Energierecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich durch eine hohe Regelungsdichte und eine große Dynamik auszeichnet. Wir beraten im Energierecht schon seit mehr als 20 Jahren und haben hier ein umfangreiches Know-how aufgebaut.
Aktuelle Beratungsschwerpunkte innerhalb des Energierechts
- Beratung von Energieversorgern und Energiekunden aus Industrie und Gewerbe bei Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise bzw. bei der Umsetzung der entsprechenden staatlichen Vorgaben, namentlich bei der Umsetzung der Preisbremsen für Erdgas, Wärme sowie Strom / Vertretung der Interessen des Mandanten im Konfliktfall.
- Beratung von Energieversorgern, Energiedienstleistern, Wohnungsunternehmen sowie Bauträgern bei der Planung und Umsetzung innovativer Energiekonzepte in Gewerbeparks und Wohnquartieren (Neubau und Bestandsbau) / Gestaltung und Verhandlung der zur Projektumsetzung erforderlichen Verträge / Vertretung der Interessen des Mandanten im Konfliktfall.
- Beratung von Unternehmen aus Industrie und Handel im Rahmen ihrer Unternehmensstrategien zur Erreichung von Treibhausgasneutralität / Errichtung und Betrieb von BHKW, Photovoltaikanlagen und anderen Energieanlagen auf dem Werksgelände in Eigenregie oder durch Energiedienstleister / Beschaffung von Grünstrom durch Power Purchase Agreements (PPA).
- Beratung von Wärmelieferanten (Fernwärme und Nahwärme) bei der Vertragsgestaltung, hier vor allem Wärmelieferungsverträge und Wegenutzungsverträge / Anforderungen an die Ausgestaltung von Preisregelungen / Formulierung von Eigenerzeugungs- und Drittbezugsverboten sowie deren Verankerung durch Grundbucheintragungen / Fernwärmesatzungen.
- Beratung von Energiedienstleistern sowie Unternehmen aus Industrie und Gewerbe in Fragen des Energiesteuer- und Stromsteuerrechts / Prüfung der Person des Betreibers von Energieanlagen (Kraftwerke und BHKW) / Vertretung der Interessen des Mandanten gegen das Hauptzollamt und im Finanzgerichtsverfahren / Begleitung des Mandanten bei Außenprüfungen.