Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht ist ein Minenfeld. Ein falscher Schritt kann unübersehbare Folgen haben. Das gilt nicht nur für das in die Insolvenz geratene Unternehmen, sondern auch für die Insolvenzgläubiger, die noch Forderungen gegen das insolvente Unternehmen haben und diese nicht gänzlich abschreiben wollen. Gronvald Rechtsanwälte hat in der Beratung von Insolvenzgläubigern, aber auch in der Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters eine umfangreiche Expertise aufgebaut.
Aktuelle Beratungsschwerpunkte innerhalb des Insolvenzrechts
- Beratung von Unternehmen aller Größenordnungen und aller Branchen im Vorfeld einer potentiellen Insolvenz ihrer Geschäftspartner / Implementierung branchenspezifischer Frühwarnsysteme zur Erkennung von Signalen, die einer Zahlungsunfähigkeit bzw. einer Insolvenz des Geschäftspartners vorausgehen / Unterstützung beim Krisenmanagement / Vermeidung „toxischer Korrespondenz“ in Hinblick auf eine Insolvenzanfechtung
- Unterstützung im Falle einer vorläufigen Insolvenz und Eigenverwaltung des Geschäftspartners / Insolvenzfeste Sicherung der Ansprüche im Rahmen von insolvenzrechtlichen Bargeschäften bzw. auf Basis von „Kongruenzvereinbarungen“ / Stellung von Insolvenzanträgen gegen den Schuldner und Vertretung der Rechte des Mandanten im Gläubigerausschuss.
- Beratung im Falle einer Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens des Geschäftspartners / Anmeldung von Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle / Identifizierung sowie Durchsetzung von Aussonderungs- sowie Absonderungsrechten / Beratung bei Aufsetzung eines Sicherheitenpools seitens des Insolvenzverwalters / Verifizierung der ordnungsgemäßen Verwertung und Abrechnung des Verwaltungserlöses durch den Insolvenzverwalter.
- Beratung von sog. „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UIS) mit dem Ziel einer Restrukturierung bzw. einer Sanierung des Unternehmens / Vermeidung einer persönlichen Haftung der Geschäftsführer, insbesondere für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens geleistet worden sind, bei der Verletzung von Sorgfaltspflichten, bei Steuerschulden und bei der Vorenthaltung von Arbeitsentgelten.